Blog
Die Schöne und das Biest
Exposé und Kaufvertrag beim Immobilienerwerb, oder warum der eigene Anwalt Gold wert ist. A. Sachverhalt Sie wollen als Investor ein mit einem Wohnhaus (nebst Terrasse) bebautes Grundstück erwerben. Der Kaufpreis beträgt. € 550.000,00. Der Verkäufer hatte ein Exposé ins Internet gestellt. Dort heißt es: „Die Wohnfläche beträgt ca. 200 m2, die Nutzfläche ca. 15 m2“. […]
Mehr lesen